Vielen Dank für
Ihr Interesse an meinem Inkassobüro.
Im Jahre 1991 wurde mir durch den Präsidenten des Amtsgerichts Köln
nach Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 5 des Rechtsberatungsgesetzes
die Erlaubnis zur außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu
Einziehungszwecken abgetretener Forderungen als Inkassobüro erteilt.
Meine Tätigkeit stütze ich auf eine mehr als 25-jährige
Erfahrung in den Bereichen Forderungsmanagement und Forderungseinzug.
Ihr Mandat betreue ich persönlich.
Inkassobüro
Ernst Wilhelm Hoff jun.
Viersener Str. 4, 50733 Köln, Postfach 60 03 09, 50683 Köln
Telefon (0221) 25 47 15, Telefax (0221) 25 18 64, Mobil (0171) 541 96 67
Ihre Fragen beantworte ich unter Kontakt.
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