Honorar auf Erfolgsbasis 

Wenn Sie es wünschen, werde ich die Inkassotätigkeit in Ihren Sachen auf Erfolgsbasis durchführen. 

Sie belasten keine weiteren Verfahrenskosten. 

Werden im Erfolgsfall Zahlungen für Ihre Forderung von mir eingezogen, erhalte ich von Ihnen ein Erfolgshonorar von fünfzig Prozent der eingezogenen Beträge zuzüglich der Hebegebühr von einem Prozent der eingezogenen Beträge, der Auslagenpauschale und der gültigen Mehrwertsteuer. 

Im Erfolgsfall werden an Sie rund 50 Prozent der eingezogenen Beträge ausgeschüttet. 

Da ich dieses Honorar nur bei Erfolg erhalte, ist für Sie als Gläubiger gewährleistet, dass von mir jede Möglichkeit genutzt werden wird, Ihre Forderung beizutreiben.


 

Für weitere Informationen und  zur Terminvereinbarung wählen Sie 0221- 25 47 15 oder Mail an inkasso@hoff-koeln.de